Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit dem 01.01.2023 regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards entlang der gesamten Lieferkette, in welche ein Unternehmen eingebunden ist. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, hat die DUO Collection ein internes Hinweisgebersystem auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet, an die sich Dritte bei Verdacht eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wenden können.

Somit senden Sie bei Verdachtsfällen, die in Bezug zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz stehen, bitte einen Hinweis an folgende E-Mail-Adresse: hinweisgeber@duo-collection.com

Um den Hinweis bearbeiten zu können, geben Sie bitte mindestens folgende Daten an:

  • Zeitpunkt und Ort des Vorfalls
  • Beteiligte Parteien/Oragnisationen/Personen
  • In welcher Beziehung stehen Sie zum Unternehmen/zu den beteiligten Personen
  • Schilderung des Vorfalls – Bitte schildern Sie den Vorfall so detailliert wie möglich, ggf. mit Foto

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.